AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Comfort Chauffeur Service Hamburg

 

  1. Preise

Es gilt grundsätzlich die aktuelle Preisliste von CCSH, oder das individuell erstellte Angebot, soweit nichts anderes vereinbart. Rechenfehler und Korrektur der Berechnung bleiben vorbehalten.

Die Preise verstehen sich inklusive der An- und Abfahrt, wenn die Buchung innerhalb der Hamburger Grenzen stattfindet.

Ausgenommen davon sind Fahrten außerhalb der Hamburger Grenzen.

Hier kann die An- und Abfahrt grundsätzlich nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.

Transferfahrten(Airport/Point to Point) werden mit einer Start und einer Zieladresse berechnet. Etwaige (spontan) zusätzlich gewünschte Zwischenstopps bei Transferfahrten, werden mit einer Extragebühr pro Stopp berechnet. Diese richtet sich nach der aktuell geltenden Preisliste.

Das Ziel selber kann nicht als Stopp gelten, d.h. mit dem Erreichen des Ziels ist der Transfer abgeschlossen.

Zusätzliche Leistungen und Nebenkosten wie z.B. Parkgebühren (ausgenommen Airportparken im Rahmen der normalen Abholungen), Mautgebühren, Übernachtungskosten, sowie alle vorgestreckten Auslagen, die von den Kunden oder beförderten Personen in Auftrag gegeben werden, werden gesondert berechnet.

1.1. Wartezeiten

Abholungen                        15 Minuten

Airportabholungen               45 Minuten ab tatsächlicher Landung

                                                      (nur bei Angabe der Flugnummer, sonst ab Pick Up Zeit)

Danach werden, je angefangene 30 Minuten, Gebühren entsprechend der aktuell gültigen Preisliste von uns berechnet.

1.2. Kostenpflichtige Verlängerung der Wartezeit von Kundenseite

Transferfahrten:

Der Fahrgast kann den Fahrer um eine zusätzliche Wartezeit bitten.

Eine Verlängerbarkeit der Wartezeit kann nicht garantiert werden.

Der Fahrer entscheidet darüber, ob dies, in Abhängigkeit von z. B. Anschlussfahrten möglich ist. Folgende Kosten fallen hierfür an:

0,50 EUR/USD/GBP Kosten pro Minute zzgl. Steuern.

Diese Gebühren fallen in der Währung an, in der gebucht wurde.

Stundenbuchung:

Die Stundenbuchung beginnt mit dem Eintreffen des Kunden oder nach Ablauf der o.a. Wartezeit, der Fahrer wartet über den gesamten gebuchten Zeitraum auf den Fahrgast.

Eine Verlängerung der gebuchten Stundenbuchung kann nicht garantiert werden und ist z.B. von Anschlussfahrten oder Fahrzeitüberschreitung der Fahrer abhängig.

  1. Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote von CCSH sind freibleibend und unverbindlich und gelten immer bis zu einem angegebenen Datum. Buchungen werden nur bei schriftlicher Bestätigung von CCSH rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Änderungen. Der Kunde bleibt auch zur Zahlung des Entgeltes in vereinbarter Höhe verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt.

  1. Stornierungen

Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist CCSH berechtigt anteilige Stornogebühren zu berechnen.

3.1 Bei Transferfahrten innerhalb Hamburgs ist die Stornierung bis 24 Stunden vor Fahrtantritt kostenfrei. Liegt der Abholort außerhalb Deutschlands und innnerhalb Europa, ist eine kostenfreie Stornierung bis max. 48 Stunden vor Anfahrt zum Abholort kostenfrei möglich. Für beide Fälle gilt aber, dass sich der Chauffeur noch nicht auf dem Weg zum Abholort befindet.

Bei späterer Stornierung oder nicht Antritt der Fahrt („No Show“) ist der vereinbarte Transferpreis zu entrichten.

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Fahrgast nicht innerhalb von 30 Minuten

(Flughafen 60 Minuten) nach der vereinbarten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint und dabei von Ihm nachweislich keine Nachricht über eine Verspätung hinterlassen hat.

3.2 Bei Stundenbuchungen sind Stornierungen bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn vom Betriebssitz von CCSH kostenfrei. Bei späterer Stornierung, bei Nichtantritt oder ohne schriftliche Stornierung sind

100 % des Buchungspreises fällig.

Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei CCSH.

CCSH behält sich vor, bei der Berechnung von Stornogebühren nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren erhoben werden sollen oder nicht, die vorstehenden Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.

  1. Leistungsumfang/ Leistungsänderungen

Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem schriftlichen Auftrag. Zeiten und Entfernungen, die über die Vereinbarungen hinausgehen, sowie Mehrkosten durch Verzögerungen werden nach der gültigen Preisliste nachberechnet. Bei spontaner Erweiterung der Fahrt wird nach Fahrtabschluss gemäß der gültigen Preisliste nachbelastet.

Verspätungen oder Verfrühungen am Flughafen führen zu einer Verschiebung der Abholzeit. Wartezeiten sind, wie unter Ziffer 2 beschrieben entsprechend zu berechnen.

  1. Vertragsgegenstand, Beförderungsausschluss und Verhalten im Fahrzeug

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen, sowie weitere Dienstleistungen. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die Regelungen der StVO, insbesondere die Anschnallpflicht und des PBefG in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Den Fahrgästen ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen. Rauchen ist in den Fahrzeugen untersagt.

  1. Zahlungsbedingungen

Zahlungen per Rechnung, Kartenzahlung (EC, Kreditkarten) oder Bar.

Bei Erstauftrag Zahlung nur per Vorkasse oder Kartenzahlung im Auto vor Antritt der Fahrt möglich

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CCSH über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, ist CCSH mit Ablauf der 14 tägigen Zahlungsfrist berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen zu berechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt den Rechnungsbetrag zu mindern oder zurückzubehalten wenn Gegenansprüche bestehen, außer die Ansprüche sind rechtswirksam oder unstrittig. Ebenfalls ist CCSH berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten. CCSH behält es sich vor, Vorauszahlungen zu erheben.

  1. Haftung

Von uns beauftragte Dienstleistungsunternehmen, Netzwerkpartner, Subunternehmer oder auch Mitarbeiter von CCSH sind nicht befugt, Nebenabreden mit dem Kunden zu treffen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Wir übernehmen keinerlei Haftung, für entstandene Schäden die unseren Auftraggebern durch Dritte, die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen, Netzwerkpartner oder Subunternehmer entstanden sind. Schadensersatzansprüche jeder Art, egal aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, CCSH oder einer seiner Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder dieSchadensersatzansprüche resultieren aus dem fehlen einer übernommenen Garantie. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, die von der Garantie umfasst sind. Bei einer von CCSH zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit greift die gesetzliche Haftungsregelung.

CCSH haftet nicht für Leistungsverzögerungen und deren wirtschaftlichen Folgen, die aufgrund von nicht beeinflussbaren Ereignissen entstehen wie z.B. Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Streiks, extrem schlechte Witterung, Verkehrsunfälle, etc. Für Schäden infolge von fehlerhafter oder unzumutbar kurzfristiger Übermittlungen der auftragsbezogenen Informationen übernimmt CCSH keine Haftung. CCSH ist nicht verpflichtet, die übermittelten Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Im Falle des Verzuges des Kunden ist CCSH berechtigt, von noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten. CCSH behält es sich vor, Vorauszahlungen zu erheben.

  1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote, insbesondere für die Vermittlung und/oder Durchführung von Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen sowie Fernzielreisen und Ausflugsfahrten von CCCSH. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung/en gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden sind für CCCSH auch dann unverbindlich, wenn CCCSH ihnen im Einzelfall nicht widerspricht, es sei denn es liegt eine Vereinbarung hinsichtlich der betreffenden Abweichungen zwischen den Vertragsparteien in schriftlicher Form vor.

  1. Schadenanzeige und Verjährung

Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Ansprüche verjähren 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

  1. Allgemeine Bestimmungen / Schlussbestimmungen

CCSH ist berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung oder Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von CCSH und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung von Leistungen von CCSH ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen CCSH und dem Kunden besteht ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen bestehen. Bei unwirksamen Klauseln gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlerhaften Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

 

Stand: Juni 2020